AUSWIRKUNGEN DER AKTUELLEN INFEKTIONSSCHUTZMASSNAHMEN AUF DEN ÜBUNGS- UND TRAININGSBETRIEB UNSERER ABTEILUNGEN

Liebe Sportfreunde,

mit Wirkung vom 25.11.2021 gelten in Thüringen die neuen Infektionsschutzmaßnahmen.

Alle Aktivtäten im Bereich des Freizeitsports sind in geschlossenen Räumen nur mit 2 G Plus und im Freien mit 2 G –Maßnahmen zulässig. Desweiteren muss ein Infektionsschutzkonzept nachgewiesen und die Kontaktpersonennachverfolgung gewährleistet sein.

Wir wollen nicht wie im letzten Jahr den Übungs – und Trainingsbetrieb einstellen, sondern diesen unter den aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen (Stand 25.11.2021) weiter aufrechterhalten. Bei jeder Trainingseinheit muss dem Verantwortlichen (Abteilungsleiter / Übungsleiter) der entsprechende Nachweis erbracht werden. Ihr müsst also beim Training die Impfbescheinigung mit euch führen. Bitte denkt auch an die Gültigkeit der notwendigen Test`s für den Innenbereich. Die Abteilungsleiter / Übungsleiter werden die entsprechenden Daten kontrollieren und die Kontaktnachverfolgungslisten entsprechend führen und aufbewahren.

Bitte habt für diese Maßnahmen Verständnis.

Euere Abteilungsleiter werden Euch entsprechend weiter
informieren.

Die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen findet ihr auf der Seite der Thüringer Landesregierung, https://www.corona.thueringen.de.


Mit freundlichen Grüßen
Peter Wunderlich
1. Vorsitzender